Arzt für Allgemeinmedizin
in Steinbach an der Steyr

ACHTUNG!!

Am Montag, 16.06.2025 ist unsere NACHMITTAGSORDINATION geschlossen.

Wir sind im URLAUB von Donnerstag, 19.06.2025 bis Freitag, 27.06.2025

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Vertretungsärzte oder den hausärztlichen Notdienst.

Ordinationszeiten

Aktuelle Informationen

Kontakt

Dr. Karl Baumschlager
Weyer Gasse 3
4596 Steinbach an der Steyr

Tel.: 07257 7320
Fax: 07257 732010

Allgemeine Infos

Wir sind eine Terminordination!
Für den Arztbesuch ist eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. 

Um unnötige und lange Wartezeiten zu vermeiden bitten wir Sie dies zu respektieren!

Für Blutabnahmen sind folgende Zeiten vorgesehen:

Um Ihnen die Ergebnisse der Laboruntersuchung mitzuteilen bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme. 

Die Nachmittagsordination ist für jene PatientInnen, welche die Ordination am Vormittag nicht besuchen können (z.B. Berufstätige, Schüler, Studenten, etc.), sowie für Akutfälle vorgesehen. 

Eine telefonische Rezeptbestellung ist ausschließlich für Ausnahmefälle möglich (altersbedingt nicht mehr mobile Patienten). Ansonsten ersuchen wir Sie, zu den Ordinationszeiten mit der E-Card in die Ordination zu kommen bzw. jemanden damit zu beauftragen. 

Wichtige Information zu Überweisungen

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung einer Überweisung grundsätzlich eine ärztliche Diagnosestellung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen ein Termin notwendig ist, damit Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit der Überweisung beurteilen kann.

Eine Ausnahme gilt für sich wiederholende Überweisungen, etwa zur Physiotherapie oder Heilmassagen, sofern eine laufende Behandlung besteht. In diesen Fällen kann die Überweisung ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden.

Für eine reibungslose Bearbeitung bitten wir Sie, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren oder sich bei Fragen an unser Team zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Information zur Kostenübernahme von Krankentransporten

  • Der Krankentransport kann nur bei Geh-Unfähigkeit des Patienten in Anspruch genommen werden.
    Bei Gehfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankentransport, daher gibt es auch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Für die Ausstellung eines Transportscheines ist jene Stelle verantwortlich, welche auch die Behandlung bzw. Untersuchung veranlasst hat.
  • Wird bei einem gehfähigen Patienten eine Untersuchung oder Operation am Auge, am Ohr, an Armen oder Händen usw. vorgenommen, so ist in keinem Fall ein Transport mit oder ohne Sanitäter verordenbar.
 
 
 
 

Urlaubsvertretungen

Dr. Astrid Fimberger

Gerichtsstraße 3, 4594 Grünburg
Tel.: 07257-7621
Fax: DW 4
Mail: anmeldung@medizin-gruenburg.at

Dr. Martina Hörtenhuber

Weiße-Kreuz-Straße 76
4541 Adlwang
Tel.: 07258 29633
Mail: ordination@dr-hoertenhuber.at